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Forum
Thema: Abrechnung | Betreuer und Arzthonorare | gepostet am 07:01 Uhr, 07.06.2004 von Dr. Machens | Ein besonderes Erlebnis hatte ich bei einer der äußerst wenigen Gelegenheiten, bei denen wir unser Honorar von einem Privatpatienten gerichtlich einfordern mußten. Die vom Gericht als Vermögensverwalterin eingesetzte Rechtsanwältin mit ärmlicher Kanzlei und etwa 40 Betreuungsfällen hielt es für eine gute Idee, zu behaupten, der paranoid-schizophrene Patient sei von mir an den angegebenen Daten gar nicht behandelt worden, deshalb sei die Rechnung auch nicht zu bezahlen!! Mit dieser Position widersprach sie meinem Mahnbescheid und vertrat dann den Patienten vor dem zuständigen Amtsgericht. Die als Zeugin benannte beste Freundin des Patienten lobte mich über den grünen Klee („so einen Arzt habe ich noch nie erlebt“) und kritisierte mich dann mit harschen Worten, daß ich wegen so einer kleinen Summe die arme Patientin vor Gericht brächte. Der ansonsten etwas desinteressiert wirkende Richter bemerkte dann doch: „Soll der Doktor denn umsonst arbeiten?“, fand aber am Verhalten des „Vermögensbetreuers“ nichts auszusetzen. Immerhin haben wir den Prozeß gewonnen und müssen lediglich wegen Mittellosigkeit des Patienten die Gerichtskosten zahlen. Wie sind Ihre Erfahrungen mit vom Gericht eingesetzten Betreuern Ihrer Patienten? | | Darauf sollten wir achten | gepostet am 6-.-0.2004, 15: 1 Uhr von superdoc | Danke für diesen Hinweis, ich muß sagen, bisher habe ich auf so etwas überhaupt nicht geachtet. Dies werde ich in Zukunft tun und auch berichten. | | Zurück zu den Beiträgen | Forum Übersicht | Wenn Sie einen Beitrag schreiben möchten, loggen Sie sich bitte zunächst ein. Falls Sie noch nicht registriert sind, melden Sie sich einfach hier kostenlos und unverbindlich an! | |
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