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Thema: Abrechnung | Steuerfreie Übungsleiterpauschale für Notärzte | gepostet am 9-.-0.2004, 03: 2 Uhr von Dr.Machens | Leserbrief zu Steuerfreie Fortbildungsentschädigung MT 36 vom 3. September 2004, Seite 34:
Das Finanzamt und der Steuerberater verkennen den Sinn der Übungsleiterpauschale. Sie dient der Förderung ehrenamtlicher Tätigkeiten, die in unserem Lande dringend gebraucht werden. Bei der dargestellten Ausdeutung würde das Gemeinwohl geschädigt, das laut Grundgesetz als Staatsziel erfreulicherweise Vorrang vor der Steuermaximierung hat. Die Übungsleiterpauschale stellt gemeinnnützige minimale Einkommen von der Einkommenssteuer frei, um nützliche Aktivitäten wie Sportvereine überhaupt erst zu ermöglichen. Im Breitensport sind einerseits
1) die erzielbaren Einkünfte für Trainer so gering und andererseits
2) die Ausgaben ganz klar Teil der privaten Lebensführung,
so daß es hier keine Probleme wie im dargestellten Fall einer ehrenamtlichen Leitenden Notärztin gibt. Im Sonderfall, daß in einer Region derzeit noch kein hauptamtlicher Leitender Notarzt finanziert werden kann, darf also berufliche Fortbildung für Notärzte nicht steuerlich bestraft werden.
1) Die Anerkennung der Pauschale belohnt die Tatsache, daß jemand diese Arbeit im Sinne des Gemeinwohls für 70 Cent stündlich überhaupt macht! Bei in der Zukunft zu erwartender adäquater Honorierung wird natürlich auch ein normaler Steuersatz anzusetzen sein.
2) Die Ausbildung zum Leitenden Notarzt ist eine berufliche Qualifizierung, die auch viele andere Ärzte machen und gerade bei einer hauptberuflichen Notärztin wesentlicher Teil des Berufsbildes ist. Sie dient also der Einkommenserzielung in der normalen Berufsausübung und muß deshalb absetzbar sein.
Deshalb empfiehlt das Team von Praxismanagement.BIZ hierzu eine gerichtliche Klärung im Interesse der Patienten und aller Notärzte. Ich kann mir sehr gut vorstellen, daß aktive Notarzt-Gruppen wie agbn (Arbeitsgemeinschaft der Notärzte Bayern) dies unterstützen werden.
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