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Forum
Thema: Allgemeines | Betreuungsverfügung sofort abfassen!! | gepostet am 9-.-0.2004, 17: 2 Uhr von alphadoc | Nur die wenigsten BürgerInnen wissen, daß nicht ihre Angehörigen (selbst Ehepartner und Kinder) verfügen
dürfen, wenn ein Menschen selbst handlungsunfähig wird, sondern zuallererst der Staat (grundsätzliches Vormundrecht, getarnt als "soziale Fürsorge"!) darüber befindet . Vor dieser staatlichen Willkür kann man sich nur durch entsprechende
Vollmachten - rechtzeitig verfaßt - bewahren. | | Zurück zu den Beiträgen | Forum Übersicht | Wenn Sie einen Beitrag schreiben möchten, loggen Sie sich bitte zunächst ein. Falls Sie noch nicht registriert sind, melden Sie sich einfach hier kostenlos und unverbindlich an! | |
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