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Aktuelle Entwicklungstendenzen von Steuerrecht und GebührenordnungFür viele Ärzte ganz überraschend wurde im Jahr 2001 die Mehrwertsteuerpflicht für ärztliche Tätigkeiten ausgedehnt und in der Rechtsprechung thematisiert. Wir „Leistungserbringer“ freiberufliche Ärzte müssen damit rechnen, daß die Staatsquote und die Steuerlasten weiter steigen und sich Steuerrecht und Gebührenordnungen dem anpassen. Mit den verschiedensten juristischen Begründungen wird das Wesen des Arztberufs dadurch massiv verändert werden. Das ärztliche und juristische Team von www.Praxismanagement.BIZ hat sich hierzu hilfreiche Gedanken gemacht.
| Bisher sind ärztliche und gewerbliche Tätigkeiten im Denken der Menschen und in der steuerlichen Behandlung noch weit voneinander entfernt. Der Arzt als Freiberufler unterliegt einer standesrechtlichen Einengung seiner wirtschaftlichen Tätigkeit, welche die zum Geldverdienen wichtigen Multiplikationseffekte verhindert. Die meisten Ärzte verdienen ihr Geld durch sehr lange Arbeitszeiten. Das Einkommen bricht sofort weg, wenn wir nicht mehr in Praxis oder Klinik antreten. Ganz anders der Gewerbetreibende: Mit praktisch gleich viel Aufwand unabhängig von der Arbeitszeit kann jeder Händler sein Produkt 10mal so häufig verkaufen und damit den 10fachen Gewinn machen. Ein Händler kann sogar den gesamten Verkaufprozeß problemlos weitergeben oder delegieren. Kein Arzt dagegen | | kann seine Art der Diagnosestellung patentieren lassen oder sein elektronisches Diagnosemodul für sich arbeiten lassen, vor allem nicht vervielfältigt an 20 verschiedenen Orten. Selbst mit Filialpraxen ist doch die Anwesenheit des Einzelnen entscheidend.
Die Entwicklung der letzten Jahre hat nun aber immer mehr Ärzten unternehmerisches Denkens aufgezwungen, so daß mancher einen Vitaminvertrieb und Ähnliches gestartet hat. Dabei gibt es die genannten Multiplikationseffekte – zwar bei weitem nicht so stark, wie die Vertreter des „multi level marketing“ uns oft glauben machen wollen, aber immerhin. Zunehmendes Einkommen ohne überproportional steigende Steuerlast ruft aber das Finanzamt auf den Plan. Schon wird dort der Ruf nach Gewerbe- und Mehrwertsteuer auf alle Arzteinkommen laut. Wehren wir den Anfängen!
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