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Modifizierte Kostenerstattung für AkupunkturAkupunktur muß offiziell Kassenleistung im Erstattungswege bleiben. Ganz generell müssen wir langfristig weg von der „Sachleistung“ und hin zur klar indizierten Erstattung - zunächst bei erprobten, sinnvollen Naturheilverfahren und später in der gesamten Medizin. Im Folgenden werden die gegenwärtig kontroversen Standpunkte zusammengefaßt und ein allseits akzeptabler Lösungsvorschlag auf dem Boden einer ganzheitlichen Philosophie erläutert.
| Für die Masse der Ärzte ist die gegenwärtige Honorarsituation unerträglich. Nachvollziehbar ökonomisch notwendig ist daher, daß sie in größerem Umfang besser honorierte Leistungen erbringen. Schließlich wird die bisherige „Kassenmedizin“ verwaltungstechnisch immer komplizierter und finanziell immer weniger interessant. Dieses Problem wird mit dem hier beschriebenen Vorschlag zum Teil gelöst.
Für die naturheilkundlich orientierten Ärzte, die schon immer aus innerer Überzeugung mit Akupunktur gearbeitet haben, ist die gegenwärtige Erstattungspraxis insofern ein Ärgernis, als vom Patienten oftmals Akupunktur gewünscht wird, obwohl ein anderes biologisches Verfahren exakter passend indiziert und besser wirksam wäre, aber nicht erstattet wird. Auch gibt es einen gewissen Ärger auf „rein schulmedizinisch orientierte Kollegen“, die Akupunktur sehr zügig und mit relativ wenig an fundiertem Wissen durchführen. Verbände der Naturheilärzte versuchen inzwischen, zu diesen Themen eine gründlichere Ausbildung anzubieten. Mit einer verpflichtenden Zuzahlung pro Akupunkturbehandlung würde der Patient zum aktiven Subjekt einer Steuerung gegen eine medizinisch nicht nützliche Mengenausweitung.
Die Akupunkturgesellschaften | | haben die Gunst der Stunde genutzt und versuchen, ihre Kurssysteme zu offiziellen Standards zu erheben. Mit der Angst, bald keine Akupunktur mehr abrechnen zu dürfen, wurden viele Kollegen in Kurse gedrängelt, von denen sie nicht ganz überzeugt waren. Die Gründung immer neuer Akademien für Akupunkturausbildung war übrigens die logische Folge der hohen Gebühren und Gruppengröße der bisher angebotenen Kurse. Bisher konnten sich die Akupunkturgesellschaften leider nur eine abgewertete Akupunktur unter Budgetdruck vorstellen und haben damit ihr Verhandlungsgeschick für ihre Mitglieder, aber nicht zu Gunsten aller Ärzte eingesetzt. Hier wird erstmals eine EBM – Gestaltung vorgeschlagen, die dem Akupunkturarzt sein volles Honorar zugesteht.
Die Ärztekammern sehen sich fast hilflos der Lobbyarbeit der Akupunkturgesellschaften und zugleich politischen Forderungen nach Honorarsenkungen ausgesetzt, denen sie im Irrglauben, dafür irgendwann von den Mächtigen belohnt zu werden, bisher widerstandslos nachgegeben haben. Zu wünschen wäre, daß die Kammern wieder eine Führungsrolle zugunsten der Ärzte übernehmen. Das könnten sie mit der hier aufgestellten Forderung nach Wiederherstellung überschaubarer und logisch nachvollziehbarer Rechts- und Honorarverhältnisse
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