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Was ist eine ungeklärte Todesursache?Wenn Sie als Arzt zu einer Leichenschau gerufen werde, müssen Sie das amtliche Formblatt zur Todesfeststellung ausfüllen. Wenn Sie eine „normale“ Todesursache sicher erkennen können, kreuzen Sie „natürlicher Tod“ an. Damit ist die Leiche dann zur Bestattung freigegeben.
| Wenn Sie die Situation nicht einschätzen können – etwa, weil Sie den Patienten nicht kennen, die Vorerkrankungen nicht wissen oder auch nur die Möglichkeit besteht, daß der oder die Verstorbene an einem Unfall oder auch einem Verbrechen gestorben sein könnte, müssen Sie (in Bayern laut Bayerischem Bestattungsgesetz) die Polizei einschalten, damit diese der schließlich sehr wichtigen Frage nachgeht, ob eventuell eine unnatürliche Todesursache, ein Unfall oder ein Mord oder Totschlag vorliegt.
Recht klare Verhältnisse bestehen also beispielsweise, wenn Sie einen Krebskranken im Endstadium wochenlang täglich besuchen, und er täglich schwächer wird. Praktisch immer |  | liegt hier ein natürlicher Tod vor - wenn Sie nicht bei der Leichenschau doch noch entdecken, daß ungeduldige Erben ihn erwürgt haben. Dann hätten Sie eine „unnatürliche Todesursache“.
Sie sind verpflichtet, jede Leiche vollständig zu entkleiden. Dies wird manchmal von den Angehörigen nicht so gerne gesehen, ist aber unbedingt nötig. Schließlich soll später niemand von den Nachbarn sagen können: „Der gierige Neffe hat die Erbtante vergiftet.“ Aus juristischer Sicht ist auch zu überprüfen, ob es sich wirklich um die angegebene Person handelt. Letzteres ist natürlich einfach, wenn Sie als langjähriger Hausarzt den Verstorbenen gut kennen. Sonst müssen Sie den Personalausweis anschauen und die Übereinstimmung prüfen.
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