|
|
Archiv
Neuraltherapie als Kassen- oder Selbstzahlerleistung?In diesem Artikel geht es zuerst um die Ausnahmen: Neuraltherapie kann gelegentlich eine Kassenleistung sein. Als 2. Teil lesen Sie ein Interview dazu mit Dr. Machens.
| Wenn Sie Neuraltherapie ausnahmsweise zur Kassenleistung erklären wollen, dann sollten Sie dies | | mit einmaligen Besonderheiten der Situation begründen und als Ausnahme kennzeichnen. Besser verzichten Sie auf die Erbringung der EBM-Ziffer 415.
Jetzt kostenlos registrieren und weiterlesen! | Zurück zur Übersicht | |
|
|
|
|