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Sozialgesetzbuch, EBM, Kassenabrechnung - im Widerspruch zum Grundgesetz?

Der Verfassungsrechtsexperte Prof. Schachtschneider hat im Auftrag der Vertragsärztlichen Bundesvereinigung ein über 200seitiges Gutachten erstellt, das genau begründet, warum das derzeitige System des Kassenrechts (SGB V und EBM) unvereinbar ist mit dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland. Eine brisante Aussage mit enormen Konsequenzen! Ein von Juristen genervter Nichtjurist durchleuchtet in dieser 12teiligen Serie wichtige Aspekte dieser umfassenden Problematik - verständlich und so genau wie möglich, aber ohne Anspruch auf juristische Exaktheit. (erschienen im Berliner Ärzteblatt)
1. Kassenärztliche Vereinigung und Menschenrechte
2. Kassenärzte und Streikrecht
3. Kassenhonorar und Beitragssatzstabilität
4. Altersgrenze für Kassenärzte und Berufsfreiheit
5. Sachleistungsprinzip und Wirtschaftlichkeit
6. Zulassungsbeschränkungen und Berufsfreiheit
7. Praxisverkauf und Grundrecht auf Eigentum
8. Budgetierung und Rechtsstaat
9. Bewertungsausschuß und Vertragsfreiheit
10.Komplexgebühren und Freiheitsprinzip
11.Punktwertabstaffelung und demokratisches Menschenbild
12.Kassenarzt und Freiberuflichkeit


Teil 1: Kassenärztliche Vereinigung und Menschenrechte
Wesentlicher Bestandteil unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung sind die Grundrechte - zur Zeit der Französischen Revolution sprach man von den Menschenrechten. Diese Grundrechte können keinem Menschen aberkannt werden. Nur in ganz, ganz seltenen, begründeten Sonderfällen finden sie Beschränkungen. Das heißt, jede staatliche Aktivität dient zu allererst dem Schutz der Freiheitsrechte des einzelnen Bürgers. In der Theorie eine feine Sache, die unseren Staat sehr sympathisch macht - gerade wenn wir zum Vergleich nur wenig weiter in etwa nach Südosten blicken... Für diese Freiheit zahlt man doch gerne Steuern!
Zur Erinnerung: am 4. Juli 1776 wurde in den USA erstmals "life, liberty and pursuit of happiness" gefordert und daraus ein politisches Widerstandsrecht abgeleitet. Ähnliches steht im Artikel 20 des Grundgesetzes: "Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist."
Grundrechte sind zuerst mal Rechte für einzelne Menschen. Der Staat als solcher hat keine Grundrechte, er hat in der juristischen Theorie überwiegend Pflichten dem Bürger gegenüber. Die Bundesregierung darf beispielsweise nicht folgendermaßen argumentieren: die Steuereinnahmen sind unser durch das Grundrecht auf Eigentum geschützter Besitz, mit dem verschwindet nun das gesamte Kabinett in die Karibik oder auf die Kanalinseln. Das Finanzministerium kann auch nicht die im Grundgesetz geschützte Freiheit der Wohnortwahl für sich einklagen. Die staatliche Verwaltung als Gesamtheit hat ebenfalls die Grundrechte nicht, natürlich aber der einzelne Bürger, wenn er für sie arbeitet.
Was ist nun mit Körperschaften des öffentlichen Rechts wie den Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen)? Die gängige Rechtsprechung sagt bisher noch: Körperschaften des öffentlichen Rechts haben keine Grundrechte. Dazu im Widerspruch steht die schon immer allgemein anerkannte Tatsache, daß der öffentlich-rechtliche Rundfunk, die staatlichen Universitäten und die großen Kirchen die Grundrechte genießen. Für uns Ärzte ist diese Frage sehr wichtig: wenn nämlich die KVen keine Grundrechte haben, können sie z.B. jederzeit von der Regierung aufgelöst und ihr Eigentum eingezogen werden. So etwas ist bekanntlich dem früher mächtigen Bundesgesundheitsamt
passiert - eine der wenigen Behörden, die aufgelöst wurde. Wenn die KVen staatliche Verwaltung darstellen würden, wären sie so etwas wie Behörden und damit natürlich völlig weisungsgebunden.
Aber: nicht jede Körperschaft des öffentlichen Rechts hat überwiegend öffentliche Aufgaben - z.B. die Kirchen. Der demokratische Rechtsstaat unterstützt die freie Religionsausübung, aber es handelt sich nicht um eine staatliche Aufgabe. Wenn nun eine solche Körperschaft öffentliche Aufgaben übernimmt - wird sie dann selbst zur Staatsverwaltung? Wird die katholische Kirche zur staatlichen Behörde, nur weil eins ihrer Klöster eine Klinik betreibt??
Warum sollte dann die KV wegen der Erfüllung öffentlicher Aufgaben zur Staatsverwaltung, zur Behörde mutieren??? Diese Argumentation sieht der Arzt, der vielleicht öfters als andere Berufsgruppen seinen gesunden Menschenverstand zum Einschätzen komplexer Sachverhalte benutzen muß, möglicherweise als Haarspalterei an. Aber wenn die KVen keine unmittelbare Staatsverwaltung und somit keine staatlichen Behörden sind, dann sind sie etwas Privates! Und zwar ein privater Zusammenschluß der von ihnen vertretenen privaten Bürger, der Ärzte, die ihrem privaten Lebensunterhalt nachgehen, auch wenn sie dabei gelegentlich eine öffentliche Aufgabe erfüllen und den Staat unterstützen, und auch wenn die rechtliche Form dieses Zusammenschlusses staatlich vorgegeben ist. Dieser Zusammenschluß der Privatbürger Ärzte hat Grundrechte genauso wie die einzelnen Mitglieder, die die KV erst konstituieren. Damit kann die KV nicht ohne weiteres aufgelöst werden, ihr Eigentum ist Eigentum der Kassen- und Vertragsärzte, die es aus ihrem Honorar finanziert haben.
Und damit hat die KV den Schutz des Artikels 9, Absatz 3 des Grundgesetzes, der da lautet: "Das Recht, zur Wahrung und Förderung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen Vereinigungen zu bilden, ist für jedermann und für alle Berufe gewährleistet. Abreden, die dieses Recht einschränken oder zu behindern suchen, sind nichtig, hierauf gerichtete Maßnahmen rechtswidrig." Dieser Artikel der Verfassung der Bundesrepublik Deutschland formuliert also ein Streikrecht für alle Berufe! Viele Bürger unseres Landes, besonders Kassenmitarbeiter, lesen an dieser Stelle gerne einen Text, der einfach nicht da steht: "Alle außer den Ärzten dürfen streiken!" Vielmehr steht im Grundgesetz: Kassenärzte, Piloten und Fluglotsen haben die gleichen Rechte

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