Praxismanagement
19.03.2024

      Home
      Aktuelle Artikel
      Archiv
      Wir helfen Ihnen!
      Forum
      Seminare
      Literatur
      Links
      Unternehmensprofil
      Crash-Vorsorge


         Username:
        
         Passwort:
        
        

        

Archiv




Das Kava-Vertriebsverbot – Verbraucherschutz oder staatliche Willkür?

Dieser immer noch äußerst aktuelle Artikel von Dr. Mathias Schmidt sollte viel bekannter werden!

Im Juni des Jahres 2002 wurde durch das deutsche Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte für Präparate auf der Basis von Extrakten aus dem Wurzelstock des Kavastrauches (Piper methysticum) in einem Verfahren mit vielen Ungereimtheiten ein Vertriebsverbot ausgesprochen. Hintergrund dieser "Maßnahme zum Schutz der Verbraucher" waren Behauptungen über schwerwiegende Nebenwirkungen auf die Leberfunktion, die zu einer negativen Nutzen-Risiko-Bewertung führen würden. Eine wesentliche Rolle in der Diskussion spielte dabei auch, daß Kava-Extrakten die Wirksamkeit abgesprochen wurde, begründet mit dem Fehlen von Studien nach aktuellstem Standard. Seit Langem regt sich international in Wissenschaftskreisen Kritik an dieser Entscheidung, weil die Wirksamkeit von Kava als gut belegt angesehen und der Kausalzusammenhang der Verdachtsfälle von Leberschäden mit der Einnahme eines Kavapräparates sehr fragwürdig ist. Immer mehr Ärzte weisen darauf hin, daß durch den Wegfall der therapeutischen Alternative „Kavaextrakt“ die Ärzte und die Patienten auf Mittel mit einem deutlich höheren Nebenwirkungsrisiko ausweichen müssen, deren Wirksamkeit oftmals nicht besser belegt ist als die von Kava.


Die traditionelle Medizin der südpazifischen Inselwelt sieht auf eine ca. 1500jährige Erfahrung in der Züchtung und Verwendung von Kava (Piper methysticum) zurück. Wissenschaftlich wurden die Effekte von Kavazubereitungen allein in Deutschland bereits seit mehr als 100 Jahren untersucht. Die Wirksamkeit von Kava wurde dabei auch in modernen Studien unter Beweis gestellt: so existieren mindestens
• 8 placebokontrollierte Doppelblindstudien an insgesamt 263 Patienten
• 2 referenzkontrollierte Doppelblindstudien an insgesamt 182 Patienten
• 1 referenzkontrollierte offene Studie im Vergleich zu Benzodiazepinen an 26 Patienten
• 6 offene Studien bzw. Anwendungsbeobachtungen an ca. 10.600 Patienten
Die Datenlage ist insgesamt so umfangreich, dass zu Kava eine ganze Reihe internationaler Positivmonographien existiert, die keinen Zweifel an der Wirksamkeit von Zubereitungen aus dieser Pflanze lassen.
Im Rahmen der deutschen Verbotsbegründung für Kava wurde kritisiert, dass bei den Studien häufig andere Dosierungen zum Einsatz kamen, als bei der therapeutischen Verwendung üblich. In der Tat lag die Dosis der Studienmedikation häufig höher als die empfohlene therapeutische Dosis. Dieses Manko teilt sich Kava allerdings mit nahezu allen Arzneistoffen, auch den konventionellen Psychopharmaka. Neben diesen Mängeln am Studiendesign aus heutiger Sicht ist vor allem bei den bereits seit langem in Handel befindlichen Arzneistoffen zu beklagen, daß hier – anders als bei
Kava – oftmals Wirksamkeitsnachweise nach heute gültigen Standards vollständig fehlen, so auch bei vielen Psychopharmaka. Das Nebenwirkungsprofil dieser Substanzen ist durch die lange Anwendungserfahrung gut bekannt. Auch diese Arzneistoffe können schwerwiegende Nebenwirkungen auslösen, ohne daß dies zu entsprechenden Nutzen-Risiko-Diskussionen geführt hätte.
Die Qualität von Phytopharmaka wird durch verschiedene Parameter beeinflusst:
• Die eindeutige botanische Zuordnung – mit erschwerter Reproduzierbarkeit der phytochemischen Zusammensetzung - ist zum Beispiel bei der Wildsammlung der südafrikanischen Teufelskralle (Harpagophytum procumbens DC) nicht gegeben, weil wegen der Verknappung der Bestände immer mehr Untermischungen der Art Harpagophytum zeyheri vorkommen. Vergleichbare Probleme sind für alle Pflanzen aus Wildsammlung zu erwarten. Dies ist bei Kava nicht der Fall. Piper methysticum ist eine sterile Pflanze, die ausschließlich durch gezielte vegetative Vermehrung anbaut wird. Versehentliche Verwechslungen sind nicht möglich.
• Arzneipflanzen sollten insbesondere dann eine klare Herkunftsangabe haben, wenn die Pflanze in verschiedenen Ländern gewonnen werden kann. Ein Beispiel ist Ginseng: „echter Ginseng“, Panax ginseng, „Amerikanischer Ginseng“, Panax quinquefolius, oder „Sibirischer Ginseng“, Eleutherococcus senticosus. Im Falle von Kava handelt es sich um eine im südpazifischen Raum endemische Pflanze, die zudem ausschließlich aus Anbau stammt. Zuordnungsprobleme bestehen daher nicht.

Seite: 1/2  Vor  

Zurück zur Übersicht
Ihre E-Mail Adresse* :
Persönlicher Kurztext :
Empfänger E-Mail* :
*Pflichtfelder

"Nutzen Sie dieses Fachwissen von Fachleuten und Kollegen. Denken Sie auch mal an sich und Ihren Erfolg."
Dr. Roman Machens

Kostenloser Newsletter
Jeden Monat aktuelle und nützliche Informationen für Ihre Praxis. Nur für Ärzte.



Impressum | AGB´s & Nutzungsbedingungen | Kontakt
Dr. Roman Machens, Alikonerstr. 2, 5644 Auw (AG)

Praxismanagement , Ärzte , Praxisärzte , Klinikärzte , Kliniken , Praxismanager , Klinikmanager , Medizinjournalisten , Unternehmensberater , Risikokapital , venture capital , Klinikmanagement,Ärzteberatung , Klinikberatung , Praxisberatung , ganzheitlich , Holistisches Management , Selbstzahlermedizin , IGEL-Leistungen , IGEL-Medizin , Praxisorganisation , Risikokapital , Unternehmensberatung , Medizintechnik , Naturheilverfahren , Ganzheitsmedizin , Medizinmarketing , Gesundheitspolitik , Arzteinkommen , Abrechnungsberatung