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Ganzheitliches Praxismanagement: Zweigpraxis unbedingt genehmigen lassen!Dr. K ist in seiner Praxis nicht ganz ausgelastet. Er arbeitet einmal wöchentlich im Kurort B. Seit längerem coachen wir ihn im Qualitätsmanagement, verbessern seine Praxisorganisation und schulen sein Personal. Heute ruft er an und hat kein organisatorisches Problem.
Dr. K: Seit einiger Zeit läuft meine Zweitpraxis in B. an der Nordseeküste ganz gut. Aber jetzt meldet sich die Ärztekammer bei mir in Frankfurt. Ein Kollege aus dem Ort hat mich wohl angeschwärzt!
Dr. Machens: Ich hab Sie gewarnt, aber oft reicht bei so was eine zerknirschte Entschuldigung. Allerdings sollten Sie dann einige Zeit nicht mehr auffallen. Ãœbrigens ist das auch ein Grund, sich politisch zu engagieren! Was exakt wird Ihnen vorgeworfen? Vermutlich wurde ein Patient von seinem Hausarzt ausgefragt.
| Dr. K: Es ist sehr diffus, ich soll angeben, was ich da genau mache. Nun denke ich daran, mit einem Kollegen im Ort eine Teilgemeinschaftpraxis aufzubauen und erkläre, wir machen das schon lange gemeinsam.
Dr. Machens: Das wäre nicht korrekt und auch zu kompliziert. Besser wäre, Sie könnten alte schon bestehende Patientenkontakte | | vorweisen, die Sie praktisch nur von Frankfurt aus weiterbehandelt haben. Alternativ dazu wäre ein Kollege in B. zu suchen, der Sie als Vertreter anstellt. Dann sind Sie Teil von dessen Praxis und haben vielleicht versehentlich eine Art Zweigsprechstunde gehalten.
Dr. K: Das Alles raubt mir ziemlich den Schlaf.
Dr. Machens: Da gibt´s nur eins: Ruhig bleiben und Nerven behalten!
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