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Wie handhaben Sie die Behandlung von Kollegen?Die Kollegialität alter Prägung war eine wirklich schöne Tradition. Sie ging davon aus, daß die meisten Ärzte nicht versichert oder in einem besonderen Ärztetarif versichert waren. Leider ist in den letzten Jahren der Zusammenhalt der Ärzteschaft erheblich dünner geworden. Typische Ärztetarife gibt es weniger und die meisten Ärzte sind schon aus Angst krankenversichert. Es gilt auch im Allgemeinen nicht mehr als standeswidrig, einem anderen Arzt eine Rechnung zu stellen.
| Prüfen Sie sich selber: Arbeiten Sie anders mit dem Patienten, wenn Sie Ihre Leistung nicht abrechnen? Dann müssen Sie sie abrechnen! Oder freuen Sie sich, einen Kollegen zu behandeln und es kommt Ihnen mehr darauf an, die schöne Tradition aufrechtzuerhalten und wieder zu beleben? Äußern Sie sich klar, wie Sie abrechnen wollen und fragen Sie, ob das für den Kollegen in Ordnung ist. Manchmal ist der 1.0fache GOÄ-Satz eine gute Lösung.
Fragen Sie den Kollegen auch unbedingt: Wie hoch ist Ihre Selbstbeteiligung? Ärzte mit hoher Selbstbeteiligung in ihrer Krankenversicherung | | haben dadurch einen extrem gefährlichen Risikofaktor – die falsche Sparsamkeit aus fachlichem Wissen heraus! Gerade Ärzte vernachlässigen oft ihre Gesundheit, indem sie notwendige Kontrollen nicht von einem neutralen Beobachter durchführen lassen und ihre eigene Objektivität überschätzen. Dies betrifft besonders den psychosomatischen Bereich. Oder was meinen Sie, warum die Lebenserwartung von uns Ärzten so gering ist? Einem Arzt, der seine jährliche Selbstbeteiligung noch nicht ausgeschöpft hat, sollten Sie unbedingt eine hohe Rechnung stellen und zugleich ganz ausdrücklich auf die Begleichung verzichten!
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