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Trotz EBM 2000 “plus“ optimierbare Abrechnung: gibt es die?

Wie kann ich im neuen EBM besser abrechnen? Wie bekomme ich ein bißchen mehr Geld für die Kassenleistung? Sicherheit und Langfristigkeit der ärztlichen Existenz besteht nicht im Kassenhonorar. Mit speziellen Hinweisen für Allgemeinärzte, Internisten, Neurologen und Psychiater.

Anmerkung 2009 und Folgejahre: Dieser Artikel bleibt auf der Seite, da er auch beim EBM 2009 und weitere noch immer nützlich ist und die Verschlechterung der ärztlichen Versorgung infolge der Abrechnungsbestimmungen dokumentiert.


Unsere Berufsgruppe, die sich seit der Bismarckzeit an den Tropf des Staates und halbstaatlicher (als Versicherungen getarnter) Organisationen gehängt hat, lernt gerade erst, erfolgreiches Unternehmertum in die ärztliche philosophisch-psychologische Identität zu integrieren. Die staatliche Bürokratie ist meistens schneller als wir. Deshalb gelten folgende Grundregeln:
• Alles abrechnen, was Sie tun – natürlich eingeschränkt auf die Möglichkeiten des EBM.
• Keinesfalls nicht erbrachte Leistungen abrechnen – egal, wie sehr Sie der EBM nervt.
• Trauen Sie sich, Ihre Patienten regelmäßig (freundlich und ohne Vorwurf) über die Grenzen Ihrer Abrechnungsmöglichkeiten zu informieren, erbringen Sie aber dennoch die aus Ihrer persönlichen Sicht medizinisch richtige Leistung!
• Stimmen Sie sinnvolle Zusatzleistungen auf den Patienten individuell ab und erklären Sie diese genau.
Beachten Sie diese an sich selbstverständlichen Regeln – arbeiten Sie „Grundkurs Selbstzahlermedizin“ durch und beherzigen Sie folgende Tips, die für alle Fachgruppen gelten:
• Bei Komplexziffern nur den obligaten Teil erbringen, wenn medizinisch und ökonomisch machbar den fakultativen weglassen.
• Bei Wahlmöglichkeiten für den Zeiteinsatz immer den geringsten wählen
• Bei Komplexziffern immer den seltensten Komplex abrechnen, bei gleicher Häufigkeit ein Übergewicht für den höchstbewerteten oder aber für einen niedriger bewerteten, der Kombinationen erlaubt.
Angewandt für den Allgemeinarzt und Internisten bedeutet dies:
• Die Gesundheitsuntersuchung nach 01 732 soll und darf wie bei der alten 160 ohne EKG gemacht werden. Wenn Sie eine EKG-Indikation sehen, ist stattdessen oft auch eine weiterführende Untersuchung angebracht.
• Lassen Sie das Merkblatt über die 01 740 – Stuhlprobe oder Coloskopie? - in die Kartei jedes Patienten über 50 legen.
• Dokumentieren Sie die durchgeführten Gesundheitsuntersuchungen so, daß Sie bei jedem Kontakt zur Karteikarte sehen, wann die nächste fällig ist. Und seien Sie nicht zu schüchtern in der Durchführung.
• Dokumentieren
Sie auch den Impfstatus so, daß Sie ihn immer mitverfolgen können.
• Der erste Kontakt im Quartal (03 110 oder 0311 oder 03112) sollte möglichst kurz sein, weil Sie erst die zweiten 10 Gesprächsminuten mit 03 120 abrechnen dürften.
• Wenn Sie eine chronisch-internistische Krankheit diagnostiziert haben – Komplex 03 210 - könnten jedes EKG oder jede Lungenfunktion finanziell gesehen Verlustgeschäfte sein. Aber Sie sollten natürlich die – bisher noch undefinierte – Entität „chronisch-internistisch“ oft sehen. Den Vorschlag bzw. die Erinnerung delegieren Sie bitte an Ihre Helferinnen!
• Wenn Sie die Wahl zwischen einer chronisch-internistischen und einer chronisch-orthopädischen Erkrankung haben, also Komplex 03 210 oder 03 211, dann empfehlen wir die orthopädische 03 211, weil Sie dann EKG oder Lungenfunktion erbringen und abrechnen können.

Die obigen Regeln werden auch die nächsten EBM-Änderungen überdauern. Aktuell gilt für Neurologen und Psychiater beim derzeitigen Entwicklungstand des EBM Folgendes:
• Der erste Kontakt im Quartal (Ordinationskomplex 14211-2 bzw. 16210-2 oder 21210-2) sollte möglichst kurz sein, weil Sie erst die zweiten 10 Gesprächsminuten mit 14220 bzw. 16 220 oder 21220 abrechnen dürfen.
• Wenn Sie eine psychiatrische Krankheit diagnostiziert haben, die zum Komplex „kontinuierliche Mitbetreuung“ 21230 berechtigt, könnte jeder weitere Kontakt nach dem zweiten im Quartal finanziell gesehen ein Verlustgeschäft sein.
• Sie sollten natürlich Entitäten wie „Depression“ oder „organische Hirnstörung“ oft sehen. Den Vorschlag bzw. die Erinnerung daran delegieren Sie bitte an Ihre Helferinnen. Die Entscheidung für die dabei sinnvolle Abrechnung der 21230 oder 21231 ist dagegen Ihre ärztliche Entscheidung. Gleiches gilt für die Diagnose „Folgen einer Enzephalitis“ bei 16230 oder 16231.

Von der Teilnahme an DMP´s oder Versorgungsverträgen rate ich gegenwärtig vollständig ab: Verwaltungsaufwand zu groß, die Datensicherheit überhaupt nicht gewährleistet, Sie verunsichern Ihre Patienten, und es verdient kaum ein Arzt wirklich Geld damit.



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