Das Bundessozialgericht hat wiederholt und vor Kurzem erneut entschieden, daß auch Kosten für Leistungen der Anthroposophischen Medizin durch die Krankenkassen erstattet werden dürfen. Hubertus Primus argumentiert, daß nur solche Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch zu bezahlen sind, die "ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich" sind.
Aufgefordert wird zunächst der Gemeinsame Bundesausschuss von Krankenkassen und Kassenärztlichen Vereinigungen, diese Erstattungsmöglichkeit zu kassieren, so Hubert Primus, und in einem zweiten Schritt solle der Gesetzgeber handeln |  | und das Privileg für die besonderen Therapieeinrichtungen im Sozialgesetzbuch V, § 2 abschaffen.
Im Hinblick auf den klar umrissenen Stiftungszweck, „dem Verbraucher Orientierungshilfe zu geben“, ist diese Initiative nicht nachvollziehbar. Erst unter Berücksichtigung der Zuwendung eines zweistelligen Millionenbetrages durch den Bund zur Erfüllung des Stiftungsauftrages erscheinen kritische Stimmen nicht ganz unverständlich, die einen Zusammenhang mit der Sparpolitik aus dem Gesundheitsministerium vermuten. Die Stiftung Warentest sollte daher bemüht sein, solche Annahmen erst gar nicht aufkommen zu lassen.
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