Praxismanagement
19.03.2024

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Juristisch sichere Terminvergabe – ist das möglich?

Jeder Arzt in der Praxis kennt das mulmige Gefühl, wenn ein schwerkranker Patient, den man am nächsten Tag wieder sehen wollte, nicht mehr auftaucht. Zuerst vergißt man ihn vielleicht, dann aber fällt einem siedendheiß ein: „Was ist mit dem Herrn X mit der tiefen Oberschenkelthrombose von gestern passiert?“ Ist er vielleicht spät nachts als akute Lungenembolie eingeliefert worden ... und schon verstorben? Oder hat er bloß keine Beschwerden mehr und kommt irgendwann munter wieder hereingeschneit?? Mache ich mich lächerlich, wenn ich ihn jetzt anrufe; habe ich überhaupt seine Telefonnummer??? Habe ich ihm wirklich klar gesagt, daß er heute noch mal kommen muß?

Denken Sie nicht nur an Ihre guten Nerven, sondern auch an die juristische Absicherung: Wenn Sie einem Patienten keinen Termin gegeben haben und ihm entsteht deshalb ein Schaden, dann sind die Richter nicht auf Ihrer Seite. Es reicht schon aus, wenn der Patient behauptet, Sie hätten es nicht getan – Sie müssen das Gegenteil beweisen. Ihr Patient hat das verbriefte Recht, unendlich dumm zu sein und muß einfach nur behaupten, das hat mir keiner gesagt. Sie dagegen müssen als Arzt für den Patienten mitdenken.
Unsere Lösung für dieses juristische und organisatorische Problem besteht in einer sehr einfachen Art von doppelter Buchführung. Bei jedem Kontakt gebe ich eine Terminempfehlung, die in der Kartei vermerkt wird. P: bedeutet Procedere, 1d bedeutet 1 Tag, 1 bedeutet 1 Woche. Wenn ich also vermerke: P: 1d,1,2 so heißt das, daß ich dem Patienten empfohlen habe, morgen, in einer und in zwei Wochen wieder zu kommen. Dazu bekommt er einen Laufzettel mit, auf dem das Gleiche noch mal steht. Mit diesem Laufzettel bekommt er an der Anmeldung seine neuen Termine. Keiner kann dann behaupten, er sei bezüglich Terminen nicht informiert worden, weil alle Mitarbeiter übereinstimmend den regelmäßigen, durchgehenden Arbeitsstil beeiden werden, der seit Jahren konsequent durchgezogen wird.
Was passiert, wenn ein Patient den vereinbarten Termin nicht einhält, absagt oder in weite Zukunft
verlegt? In jedem solchen Fall, in dem ein Patient nicht erscheint oder unplausibel absagt und keinen neuen Termin vereinbart, wird seine Karteikarte in das Fach für „Nicht erschienen“ gelegt. Ich sehe also die Kartei von jedem Nicht-Erschienenen und lasse mal den einen anrufen, dem anderen einen Brief schreiben oder auch nur ein liegengebliebenes Rezept noch zuschicken. Wenn aus meiner Sicht Gefährdungen bestehen, lasse ich telefonisch nachfragen. In besonders akuten Fällen von mir als unzuverlässig oder verwirrt bekannten Patienten, gebe ich schon vorher zusätzliche Anweisungen, wie z.B. mich sofort zu verbinden, wenn der Patient absagen will oder ihn telefonisch zu erinnern, wenn er nicht bis 20 Minuten nach dem Termin erschienen ist. Ein immer aktueller Stand der Rufnummern ist dafür wirklich wichtig – also bitte immer fragen, wenn jemand länger nicht da war und bei jedem geplanten Umzug frühzeitig um die neue Nummer bitten!
Mit diesem System sind Sie juristisch immer im grünen Bereich. Zusätzliche Abkürzungen brauchen Sie vielleicht, wenn Sie einen Teil der Verantwortung mit einer anderen Praxis teilen wollen – sei es mit einem Facharzt oder dem Hausarzt. Sie haften dafür, daß der Termin bei dem anderen vereinbart wird, also tun Sie es in medizinisch besonderen Fällen lieber selber! Aber verwöhnen Sie ansonsten die Patienten nicht zu sehr – entgegen der Meinung der Juristen ist es für den Patienten besser, wenn er selber denkt.



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